Mitglied werden - ZNS-Verein

Verein zur Förderung des Naturkundlichen Universitätsmuseums Halle (Saale)
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Kontakt:
Verein zur Förderung des Naturkundlichen Universitätsmuseums Halle (Saale) e.V.

Geschäftsstelle:
Domplatz 4
06108 Halle (Saale)
Telefon 0345-55-21437

E-Mail:
foerderverein@zns.uni-halle.de

Mitglied werden

Der "Verein zur Förderung des Naturkundlichen Universitätsmuseums Halle (Saale) e.V." ist als gemeinnützig im Sinne von §§ 51 ff AO durch das Finanzamt Halle (Saale) anerkannt.
Hier finden Sie die Satzung des Fördervereins vom 15. Dezember 2008. Der Verein ist unter der Nummer VR 1740 beim Vereinsregister am Amtsgericht Stendal geführt.
Außer einer Mitgliedschaft ist jederzeit eine Spende willkommen.

Der Jahresbeitrag beträgt:

  • Einzelmitgliedschaft  20 €
  • Einzelmitgliedschaft (ermäßigt**) 10 €
  • Familienmitgliedschaft  30 €
  • Kooperative Mitgliedschaft  100 €
  • oder selbstbestimmt höheren Beitrag

** gilt für: Arbeitslose, Rentner, Zivil-/Militärdienst Leistende, Studierende, Auszubildende

Wir bitten für den Jahresbeitrag einen Dauerauftrag auf das Vereinskonto einzurichten oder jährlich bis zum 30. April die Zahlungen vorzunehmen, um unseren Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Kontoverbindung des Vereins:
Volksbank Halle (Saale) eG
BIC:   GENODEF1HAL
IBAN: DE48800937840001178474

Der Aufnahmeantrag kann über das unten folgende elektronische Formular gestellt oder hier zum Ausdrucken heruntergeladen werden.


Antrag auf Mitgliedschaft
* Eingabe erforderlich
Ich wünsche eine persönliche bzw. kooperative Mitgliedschaft:
20 € Einzelmitgliedschaft
30 € Familienmitgliedschaft
10 € Ermäßigt **
Kostenlos als Schüler
100 € Koop. Mitgliedschaft
** gilt für: Arbeitslose, Rentner, Zivil-/Militärdienst Leistende, Studierende, Auszubildende
Bestätigung des Antrages:
Mit der Absendung dieses Formulares stelle ich den Antrag zur Aufnahme in den "Verein zur Förderung des Naturkundlichen Universitätsmuseums Halle (Saale) e.V." und stimme der Satzung des Vereins zu.

Die Vereinsmitgliedschaft wird mit der Überweisung des ersten Mitgliedsbeitrages rechtskräftig.

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